Pressemitteilungen der S.P.U. SOLUTIONS GmbH


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10.04.2021

Stellungnahme zum Einsatz „St. Pauli Haus/Maharaja

Der Sicherheitsdienstleister „S.P.U. SOLUTIONS GmbH“ wurde durch die Security Service Schwarzenbek GmbH zur Unterstützung bei der Verschlusssicherung beauftragt. Hierbei wurde die RISC-Einheit, welche speziell für Einsatzlagen mit erhöhtem Gefährdungspotential eingesetzt wird, angefordert. Nach unserer Gefährdungsbeurteilung entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes sowie § 7 DGUV 23 (Wach- und Sicherungsdienste) werden grundsätzlich für solch eine Tätigkeit mindestens zwei Versicherte zur Dienstleistungserbringung benötigt. In Fällen, bei denen eine höhere Gefährdungslage bestehen könnte, erhöht sich die Anzahl der Versicherten sowie deren Ausrüstung entsprechend der uns zur Verfügung stehenden Informationen und des daraus resultierenden Lagebildes in Rücksprache mit dem/den Auftraggeber/n. Die durchgeführte Gefährdungsbeurteilung führte zu einer potenziell erhöhten Gefährdungslage, bei der nach ArbSchG die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeitenden unter jeglich erdenklichen Umständen gewährleistet sein muss. Unsere Dienstkleidung sowie die gewählte Ausrüstung sind vorab sorgfältig auf Rechtskonformität überprüft worden und entsprechen allen rechtlichen sowie gesetzlichen Vorgaben.

Zusätzlich war im Vorhinein bekannt, dass es immer wieder zu Unterschreitungen der durch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln geforderten Sicherheitsabstände kommen könnte, da es sich um ein dynamisches Einsatzbild handeln würde. Zum Schutze unserer Mitarbeitenden wurde das Tragen eines kombinierten Mund-Nase-Schutzes sowie darüber die Mund-Nase-Bedeckung (Haube), entsprechend Abs. 4.1 (3) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (Fassung 22.02.2020) und § 2 SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung (Fassung 21.01.2021) angeordnet. Wir legen grundsätzlich in hohem Maß Wert auf den Eigenschutz unserer Mitarbeitenden, da diese am Ende des Tages gesund und unverletzt zu ihren Familien heimkehren möchten und sollen. Da bereits im Vorwege Privatadressen sowie Bildaufnahmen von am Bau Beteiligten mit eindeutigem Drohcharakter mittels Fadenkreuze auf den Gesichtern veröffentlich wurden, musste davon ausgegangen werden, dass die Sicherheitsdienstleistung nicht als neutral angesehen wird. Daher wurde sich dafür entschieden, den Identitätsschutz auf den gleichen Stellenwert wie die MNS-Bedeckung nach SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung zu heben und somit eine Kombination als adäquates Mittel gewählt.

Aus einsatztaktischen Gründen und zum Schutz aller Beteiligten werden wir nicht näher auf die Details des Dienstleistungsvertrages eingehen, da die Geheimhaltung aller Auftragsdetails für unsere Auftraggeber und uns als Sicherheitsunternehmen höchste Priorität haben. Wir bitten um Verständnis, dass wir daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage bzw. Gegendarstellung zu den erschienenen Pressemitteilungen tätigen können.

Die persönliche Schutzausrüstung unserer Mitarbeitenden sollte keinesfalls auf Anwesende einschüchternd oder aggressiv wirken, sondern diente u.a. dem Zweck, die medizinische (gesundheitliche) Sicherheit sowie den Identitätsschutz der Mitarbeitenden sicherzustellen, das Objekt vor Beschädigungen zu schützen und eingesetzten Handwerkern zu gewährleisten, Ihre angeordneten Arbeiten zu vollziehen. Die friedliche Übergabe der Eigentümer(in) oder die am Vortag durchgeführte friedliche Demonstration wurde durch den Einsatz des Sicherheitsdienstleisters weder in Frage gestellt noch sollte dies fehlendes Vertrauen darstellen. Der Dienstleistungsauftrag bestand nur in der Begleitung der handwerklichen Arbeiten und dem Verhindern eines unbefugten Eindringens in das Gebäude nach erfolgter Schlüsselübergabe.

Dennoch kam es im Verlauf der Sicherungsarbeiten zu Morddrohungen, Androhungen von Gewalt und Beleidigungen, diverse Bedrohungen und Provokationen sowie Spuckattacken ins Gesicht gegenüber Handwerkern und Sicherheitsmitarbeitenden, welche auch im Einsatzbericht dokumentiert wurden. Diese konnten allesamt durch unsere in Gewaltdeeskalation und -prävention geschulten Mitarbeitenden beruhigt bzw. deeskaliert werden. Es kam zu keinen weiteren Gewaltstraftaten, der Einsatz konnte ohne weitere nennenswerte Vorfälle am 3. Tag der Verschlusssicherung abgeschlossen werden.

Wir als Unternehmen können verstehen, dass Gefühle und Wut auf allen Seiten bezüglich des Einsatzes und der Räumung entstanden sind, bitten aber darum, zu berücksichtigen, dass wir nur als neutraler Dienstleister für eine Verschlusssicherung tätig waren, nachdem vom Landgericht eine Räumung als zulässig erachtet wurde. Die größtenteils friedlichen Proteste der vorangegangenen Tage waren nicht ausschlaggebend für die erstellte Gefährdungsbeurteilung, sondern die mitunter bei solchen Einsätzen auftretenden Eskalationen von Personen, die ihren Frust mittels physischer Gewalt zum Ausdruck bringen möchten. Dies wiederum stellt eine potenzielle Gefahr für unsere Mitarbeitenden dar, der wir im Vorwege begegnen müssen.

Alle situationsbedingten Vorfälle des Einsatzes werden im Nachgang grundsätzlich mit allen zuständigen Beteiligten und Behörden besprochen, ausgewertet und aufgearbeitet. Die Details der Aufarbeitung können wir aus datenschutzrechtlichen sowie einsatztaktischen Gründen nicht kundtun, können aber versichern, dass diese mit dem Auftraggeber und allen zuständigen Behörden erfolgt sind und für zukünftige Einsätze Berücksichtigung finden.

Wir stehen für ein professionelles und gemeinsames Miteinander und verurteilen jegliche Form von Hass, Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Hetze aufs Schärfste. Dies gilt auch für hasserfüllte Kommentare, die auf unserer Facebook/Instagram Seite keinen Platz haben. Konstruktive Kritik oder Unterstützung ist gerne erwünscht, es muss sich aber von allen Seiten an ein freundliches Miteinander gehalten werden. Rechts- oder linksradikale Postings werden gemeldet und ohne Ausnahme gelöscht.



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